§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen CarShift24 – Sven Juliger,
Marienberger Str. 12, 56154 Boppard („Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erbringung von
Fahrzeugüberführungen und damit verbundenen Leistungen.
(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur
für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website erfolgen. Diese stellen noch
kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) oder
durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überführung von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und Europas gemäß den
in der Auftragsbestätigung genannten Eckdaten (Abhol- und Zielort, Termin, Fahrzeugdaten).
(2) Zustand und Kilometerstand des Fahrzeugs werden bei Übernahme und bei Übergabe fotografisch dokumentiert und
in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Überführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fahrzeugüberführers. Geschuldet
ist die fachgerechte Durchführung der Fahrt; nicht geschuldet ist die Einhaltung unverbindlich genannter
Ankunftszeiten, soweit Verzögerungen auf Verkehr, Wetter, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen außerhalb
des Einflussbereichs des Auftragnehmers beruhen.
(4) Zusatzleistungen werden nur erbracht, soweit dies gesondert vereinbart wurde. Im Regelfall bietet der
Auftragnehmer insbesondere das Betanken sowie die Reinigung des Fahrzeugs an; beide Leistungen werden gesondert
berechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin
- verkehrssicher, fahrbereit und ausreichend betankt ist,
- über eine gültige Zulassung bzw. ein gültiges Kennzeichen sowie eine gültige Versicherung verfügt,
- zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten und Schlüsseln übergeben wird,
und informiert den Auftragnehmer vorab wahrheitsgemäß über besondere Eigenschaften oder bekannte Mängel des
Fahrzeugs (z. B. bei Old- und Youngtimern).
Der Auftragnehmer hält keine eigenen Überführungs- bzw. roten Kennzeichen vor. Sofern für die Überführung ein
Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen erforderlich ist, stellt dieses der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Einzelfall vereinbarte Vergütung gemäß Angebot, berechnet nach einer Kilometerpauschale.
(2) Nebenkosten wie Maut, Fährkosten und Parkgebühren werden gesondert nach Beleg in Rechnung gestellt.
(3) Die Vergütung ist fällig [wird ergänzt] und zahlbar per [wird ergänzt].
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB.
§ 6 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin“
bezeichnet wurden. Für Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt haftet der
Auftragnehmer nicht.
§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin ist kostenfrei möglich.
(2) Bei einer späteren Stornierung kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des
vereinbarten Preises geltend machen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden
entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Für Verbraucher gilt zusätzlich und unabhängig von dieser Regelung das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der
gesonderten Widerrufsbelehrung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden am überführten Fahrzeug, die während der Zeit zwischen Übernahme und
Übergabe durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Grundlage der Schadensfeststellung
ist das Übergabeprotokoll nebst Fotodokumentation gemäß § 3 Abs. 2.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf die Deckungssumme der
bestehenden Privathaftpflichtversicherung in Höhe von 22.000 €.
(3) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(4) Für Mängel oder Schäden, die bereits vor der Übernahme bestanden und im Übergabeprotokoll bei Abholung
dokumentiert wurden, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten sind der separaten
Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des
Auftragnehmers (Boppard).
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: September 2026